Allgemeine Geschäftsbedingungen

SASCHA BRAENDLE AG

 

Verrechnung

Allfällige Forderungen des Auftraggebers dürfen nicht mit Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.

 

Immaterialgüterrechte

Die Rechte an den für den Kunden entwickelten Unterlagen und Auswertungen in schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form gehören dem Kunden und SASCHA BRAENDLE AG.
Beide Vertragspartner können unabhängig voneinander und unbeschränkt diese Rechte ausüben sowie über sie verfügen, ohne das Einverständnis des anderen einzuholen.

 

Haftung

Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt.

 

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich. Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.